Beurteilung von Schäden an Gebäuden
Die Feststellung und Beurteilung von Bauschäden umfaßt den gesamten Hochbau. Hierzu
gehören auch Schadensfeststellung, Schadensanalyse, Schadensbeurteilung, Vorschläge zur
Schadensbehebung sowie Kostenermittlung.
Alle Feststellungen und Beurteilungen werden nach dem jeweiligen Stand der Technik, den
gültigen Vorschriften und Normen in Verbindung mit den eigenen einschlägigen Erfahrungen
getroffen. Für Materialanalysen werden erfahrene Prüflabors hinzugezogen.
Beweissicherung
Eine Beweissicherung dokumentiert einen bestimmten Bauzustand. Beweissicherung wird
erforderlich zum Beispiel vor Baumaßnahmen, bei denen Schäden an Nachbargebäuden durch
die Baumaßnahmen zu befürchten sind.
Beweissicherung kann auch dann erforderlich werden, wenn ein bestimmter Bautenstand
dokumentiert werden soll, zum Beispiel bei Handwerkerwechsel durch Kündigung
während der Baumaßnahme.
Baubegleitende
Qualitätsüberwachung
Ziele der baubegleitenden
Qualitätsüberwachung:
» Vermeidung von Baumängeln durch
Qualitätskontrolle
während der Planungs- und
Ausführungsphase.
» Erhöhung der Bauqualität.
» Sicherheit für die getätigten
Investitionen.
» Vermeidung von Terminüberschreitungen.
» Vermeidung von Nutzungsausfälle durch
Baumängel.
Wertermittlung von bebauten und unbebauten
Grundstücken
Die Wertermittlung für Boden und Gebäude erfolgt zum Beispiel nach dem
Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren. Alle
Verfahren sind eng miteinander verbunden und sind Hilfsmittel für die Ermittlung
des Verkehrswertes.
Instandsetzungsberatung
Erarbeitung von Reparatur- und Sanierungskonzepten für Mehrfamilien- häuser,
Gewerbeobjekte und Privatobjekte. Es werden Möglichkeiten erarbeitet mit welchem
technischen sowie wirtschaftlichen Aufwand eine Immobilie Instand gesetzt werden kann.
Hierbei wird auch die Dringlichkeit der Maßnahmen festgestellt.
Bauabnahmen
Übergabeabnahmen bei Neubauten, Teilabnahmen nach Baufortschritt, Abnahmen fertiger
Bauleistungen.
Kaufberatung
Kaufberatung erfolgt unter Berücksichtigung des Kaufpreises, der städtebaulichen
Voraussetzungen, sowie möglicher Bauschäden und Reparaturstaus.